zur Kasko: Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Glas ohne Selbstbeteiligung, mut- und böswillige Beschädigung
zur Haftpflicht: Der Versicherungsschutz besteht subsidiär zu eventuell anderweitig bestehenden Versicherungen des Versicherungsnehmers, Campingplatzbetreibers oder des gewerblichen Vermieters, Entschädigungsgrenze je Schadenfall: 500.000 € und je Versicherungsjahr 1.000.000 €.
Beginn des Versicherungsschutzes ist vollständiger Antragseingang
Versicherungsschutz nur auf Campingplätzen in Deutschland, Dänemark, Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, Niederlande oder Österreich.
Ausschlüsse:
Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdsenkung oder Erdrutsch, Sengschäden, Frostschäden (Weiteres siehe Bedingungen Seite 3)