IHR KOMPETENTER ANSPRECHPARTNER
Über 30 Jahre Erfahrung bei
Fahrerschutz
Für wen gilt eine Fahrerschutzversicherung?
Alle mitfahrenden Personen können bei einem Unfall ihre Schadensansprüche über die Kfz-Haftpflicht-Versicherung geltend machen, mit Ausnahme des Fahrers. Der Fahrer geht bei einem selbst- oder mitverschuldeten Unfall leer aus. Deshalb besteht die Fahrerschutzversicherung ausschließlich für den Fahrer und seine Hinterbliebenen. Nur durch eine Fahrerschutz-Versicherung hat er die gleichen Ansprüche wie seine Beifahrer.
Wofür haftet eine Fahrerschutzversicherung?
Für durch Unfall herbeigeführte Körperschäden des Fahrers. Sofern keine Ansprüche gegen Dritte bestehen oder durchsetzbar sind beträgt die Deckungssumme bei einer Fahrerschutzversicherung 20 Mio. €. Ob lebenslange Pflegekosten, Verdienstausfall oder die Hinterbliebenenrente im Todesfall – mit der Fahrschutzversicherung sind diese Fälle abgedeckt.
Fahrerschutz- oder Insassenunfallversicherung?
Gemessen an einer Unfallversicherung (ca. 800,- € im Jahr) oder einer Insassenunfallversicherung (ca. 500,- € pro Jahr) ist der Beitrag für die Fahrerschutzversicherung mit 32,90 € im Jahr verschwindend gering. Deshalb halten wir die Fahrerschutzversicherung für elementar wichtig, um den gleichen Versicherungsschutz wie die Mitfahrer zu haben.
Beitrag Fahrerschutzversicherung
Der Jahresbeitrag für den Fahrerschutz beträgt: 32,90 €
(Die übrigen Insassen sind über die Haftpflicht versichert.)